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Reinhardsbrunn nur das prominenteste Beispiel

Die zwei Sonderplenarsitzungen letzte Woche wurden diese Woche mit einer weiteren Sitzung zur sogenannten Abhöraffäre bei der Thüringer Polizei komplettiert.

Da mich die Frage dazu mehrfach erreicht hat: Es ist laut Geschäftsordnung das Recht einer jeden Fraktion und auch der Landesregierung zu einem Thema oder Sachverhalt eine Sondersitzung, also eine Zusammenkunft des Landtags außerhalb des regulären Plenarablaufs, zu beantragen. Der Landtagspräsident legt dann schlussendlich fest, an welchem Tag diese Sitzungen stattfinden. Und nein, das bedeutet nicht, dass die Abgeordneten extra Sitzungsgeld bekommen. Anders als in Kommunalparlamenten, wo das Sitzungsgeld pro Teilnahme an einer Sitzung ausgezahlt wird, gelten Landtagssitzungen (dazu gehören auch Ausschüsse und Sondersitzungen) als Pflichtsitzungen. Bei Nichtteilnahme an diesen Sitzungen - egal ob krank oder anderweitig verhindert- wird Geld abgezogen. So ist es auch richtig, finde ich.

Sie haben es sicher schon mitbekommen: der jahrzehntelange Streit um das Schloss Reinhardsbrunn geht nun weiter. Der Freistaat Thüringen hat verkündet, den privaten Eigentümer - eine Immobilienfirma aus Hamburg - aus Denkmalschutzgründen enteignen zu wollen, nachdem dieser jahrelang nichts zur Sicherung des Komplexes unternommen hatte. Über Jahrzehnte musste die Denkmalschutzbehörde des Landes eingreifen und Sicherungsmaßnahmen durchführen. Schon Ministerpräsidentin Lieberknecht hatte Reinhardsbrunn  zur Chefsache erklärt und ich bin gespannt, wie sich dieser langwierige Prozess im Zweifelsfalle auch als Präzedenzfall für viele, weitere Fälle auswirkt. Leider ist Reinhardsbrunn nur das prominenteste Beispiel vieler kulturhistorischer Zeugnisse in privater Hand, die immer weiter verfallen. In zwei Wochen zum Beispiel führt mich mein Weg zum Jagdschloss Hummelshain...

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