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Wir stoppen kein Volksbegehren

Haben Sie schon Lebkuchen und Geschenke gekauft? Schließlich ist in weniger als drei Monaten schon wieder Weihnachten. Wie sehr die Zeit rast, merke ich immer wieder daran, wenn wieder ein Plenum ansteht, das ja in der Regel einmal im Monat stattfindet. Diese Woche ist es wieder soweit. Dabei wird es in einer Aktuelle Stunde auch um die Mär gehen, die Landesregierung würde gegen das angestrebte Volksbegehren gegen die Gebietsreform klagen wollen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen WOLLEN das Volksbegehren stoppen. Allerdings widerspricht dieses Volksbegehren der Thüringer Verfassung im Moment, da in Artikel 82 (2) ein Volksbegehren, welches in den Landeshaushalt eingreifen würde, ausgeschlossen ist. Demnach muss die Landesregierung die Rechtsförmigkeit prüfen lassen. Das ist ihre Pflicht.

Dass dieser Finanzvorbehalt weg muss, sagen wir als Linke schon seit Jahren. Zur Änderung der Thüringer Verfassung braucht es allerdings eine 2/3 Mehrheit des Landtags. Rot-Rot-Grün kann das also nicht allein entscheiden, sondern wir brauchen die Stimmen der CDU. Diese hat sich bis dato allerdings immer geweigert, den Finanzvorbehalt zu streichen. Vielleicht schaffen wir es ja nun gemeinsam, dann wäre auch der Weg frei für das Volksbegehren.

In dieser Woche hatten wir im Landtag bereits eine lange Sitzung des Ausschusses Europa, Kultur und Medien und haben uns in einer mündlichen Anhörung zur europapolitischen Strategie der Landesregierung verständigt. Die Diskussion mit den Akteuren aus den unterschiedlichen Bereichen war nicht nur spannend, sondern hat auch gezeigt, wie viele Fachbereiche und Ebenen mit Europa und der EU verquickt sind. Deshalb halte ich es durchaus für sinnvoll, sich immer bewusst zu machen, dass die EU auch Einfluss auf jedes Individuum hat.

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